#18 Aktuelles Urteil: Sparkasse soll mehr Zinsen zahlen

Shownotes

Vor allem in den 90er- und 00er-jahren haben sehr viele Sparkassen ihren Kunden Prämiensparverträge mit variablen Zinsen verkauft. In der Niedrigzinsphase versuchen Sparkassen Kunden aus den Verträgen zu drängen. Verärgerte Kunden haben dann mit Hilfe von Verbraucherzentralen festgestellt, dass Sparkassen und andere Banken zu wenig Zinsen gezahlt haben. Diese Auffassung hat das OLG Dresden am Mittwoch in einem Urteil gegen die Sparkasse Leipzig grundsätzlich bestätigt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachen im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens. In dieser Folge erklären wir, was dieses Urteil für Betroffene bedeutet. Hierfür haben wir auch Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen in die Sendung eingeladen.

Die wichtigsten Punkte zum Thema:

  • Die Zinsen dieser Verträge sind schon lange mickerig. Aber die ständig steigenden Prämien waren für die Kunden der Sparkassen lange Zeit attraktiv. Deshalb versuchen die Sparkassen seit 2015 die Kunden mit diesen Sparverträgen loszuwerden.

  • Den Rauswurf der Kunden war juristisch meist in Ordnung. Immerhin haben enttäuschte Kunden begonnen, mit Hilfe der Verbraucherzentralen die Zinsen dieser Verträge genau zu prüfen. Das Ergebnis: Viele Sparkassen haben viel weniger Zinsen bezahlt, als das nach den rechtlichen Vorgaben des Bundesgerichtshofs eigentlich sein müssten.

  • Wie sich Verbraucher dagegen wehren können, haben wir bereits im Dezember 2019 in unserem Finanztip-Blog aufgeschrieben.

  • Jetzt hat die Verbraucherzentrale Sachsen die Sparkasse Leipzig mit einem Musterfeststellungsverfahren vors Oberlandesgericht Dresden gezerrt und dort gewonnen. Die Zinsklausel der Sparkasse Leipzig ist ungültig. Die Zinsen müssen lange Jahre in die Vergangenheit neu berechnet werden.

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Kommentare (2)

Elisabeth M

Hallo Finanztip, meiner Schwester wurde Ende 2019 von der Stadtsparkasse München der Prämiensparvertrag gekündigt. Daraufhin verlangte sie eine Auskunft über die bezahlten Zinsen, worauf sie mit einer nichtssagenden Antwort abgespeist wurde. Sie hat dann (leider) die Kündigung akzeptiert und sich das Geld auszahlen lassen. Kann sie trotzdem nochmals die Offenlegung und ggfs. Nachzahlung der Zinsen verlangen? Oder hat sie sich diese Möglichkeit durch Annahme der Kündigung verbaut? Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

WaldhUt

Hallo, auch unser Fall liegt bereits bei der Rechtsanwältin. Es wurden rd. 4.500€ von einer bayerischen Sparkasse zu wenig an Zinsen bezahlt. Was mich noch zusätzlich ärgern (wird), falls wir die Zinsen zugesprochen bekommen: wären die Zinsen ordnungsgemäß abgerechnet worden, hätten wir in den Jahren - da unter dem Freibetrag - keine Steuern zahlen müssen. Nun muss bei einer Nachzahlung der Zinsen durch die Sparkasse der volle Erstattungsbetrag (abzüglich des Freibetrages) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dann dürften 900€ an Steuern zu zahlen sein. Ein zusätzlicher Schaden, den mir keiner ersetzen wird.

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