#2 - Finanzhilfen bekommen und richtig bezahlen in Zeiten von Corona

Shownotes

Viele keine Unternehmen und Soloselbstständige trifft die Krise finanziell hart. Die Bundesregierung hat speziell für diese Gruppe ein großes Hilfspaket geschnürt. Doch wann und wie kommen Betroffene an die Soforthilfen eigentlich ran? Das ist das Thema in dieser Podcast-Folge. Zudem geben wir Tipps, wie man beim Geldausgeben am besten Bargeldzahlungen vermeidet.

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Kommentare (2)

Teil-Freiberufler

Hallo, ich finde Finanztipp und die täglichen Beiträge im Radio und nun im Blog super. Ich verfolge das Geschehen sehr aufmerksam und habe dazu eine Frage, die sicher auch für viele andere Menschen interessant ist: Ich habe eine Anstellung bei einem freien Träger der sozialen Arbeit in Teilzeit. Hier wird es rückwirkend ab 23.3.20 Kurzarbeit beantragt. Darüber hinaus habe ich als zweites Standbein eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiterin und Kursleiterin bei einem Verein und VHS. Diese finden alle seit 13.3.20 und bis auf weiteres nicht statt. Diese regelmäßigen Einnahmen sind für mich nicht unerheblich. So wie ich es bisher verstehe, gibt es für Ausfälle bei solchen Tätigkeiten keinen Ersatz oder? Als Soloselbständige gelte ich ja nicht, da ich ja auch eine Teilzeitbeschäftigung von 32 Std./Wo. als Arbeitnehmerin habe. Können Sie mir dazu einen Tipp geben? Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße.

Hummer

Das Problem bei den Kleingewerbetreibenden/Soloselbständigen ist, dass diese mit den Soforthilfen möglicherweise gerade ihren Betrieb über Wasser halten können. Der Mitarbeiter bekommt KuG, dem Unternehmer bricht durch Betriebsschließung (z.B Gaststätten und Friseure etc.) sein Einkommen für den privaten Lebensunterhalt komplett weg. Die Verdienstausfallentschädigung greift andererseits nur bei Quarantäne o.ä. Wie soll der Unternehmer seinen Lebensunterhalt bestreiten? Da mag es den einen oder andern geben, der den einen oder anderen EURO auf die Seite hat legen können (fürs Alter! zur Aufstockung der Rente)… Ich sehe, dass Soforthilfe hin oder her, die Kleinunternehmer letztendlich früher oder später auf Hartz IV gehen müssen, mit all den bürokratischen Hürden. Eine Verdienstausfallentschädigung, vor allem wenn die Betriebsschließungen noch weiter aufrecht erhalten werden müssen, wäre m.E. mehr als angebracht (muss ja nicht gleich ab dem 1. Tag greifen, jedoch ähnlich wie bei Krankengeld ab z.B. dem 14. Tag). Ich vermisse für die Unternehmer eine Äquivalenz zum KuG!

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