#20 Angst vor Corona – was nützen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Shownotes

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt jemanden, der für mich wichtige Entscheidungen treffen darf, wenn ich das nicht mehr kann, etwa weil ich im Koma liege. Eine Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und klärt, ob und in welchen Fällen lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden. Beide Punkte sind wichtig und jeder sollte dies für sich geregelt haben - insbesondere in Zeiten einer globalen Pandemie. Um zu erklären, wie Ihr da genau vorgeht, haben wir unser Rechtsredakteurin Britta Beate Schön in die Sendung eingeladen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Die Vorsorgevollmacht ist meist noch wichtiger als die Patientenverfügung. Ausführliche Information dazu findet Ihr in unseren Finanztip-Ratgebern zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

  • Der Seniorenbeirat des Landkreises Böblingen in Baden-Württemberg trieb die Sorge um, ob Patientenverfügungen, die eine lebensverlängernde Beatmung ausschließen, den Patienten in der aktuellen Corona-Pandemie schaden können. Das tun sie wohl nicht, denn eine Beatmung bei COVID19 erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Heilung. Wer sich aber unsicher ist, kann einen Satz zur Behandlung bei Corona mit hineinschreiben.

  • Für Abonnenten des Finanztip Newsletter (kostenlos), gibt es exklusiv ein E-Book von Britta Beate Schön zu all diesen Fragen. Hier könnt Ihr unseren Newsletter abonnieren.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung könnt Ihr mit diesem E-Book selbst erstellen oder Ihr könnt Euch an spezielle Dienstleister wenden, die dort genannt sind. Selbstverständlich könnt Ihr auch einen Notar beauftragen.

  • Falls sich Eure Lebensumstände ändern, könnt Ihr sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung jederzeit anpassen.

  • Damit beides im Ernstfall auch bekannt ist, solltet Ihr einen Hinweis darauf im Vorsorgeregister hinterlegen. 4,6 Millionen Menschen in Deutschland haben das schon getan, wobei im ersten Quartal 2020 noch einmal 118.000 dazu gekommen sind.

Alle Informationen zur Corona-Krise von Finanztip findet Ihr auf unserer Startseite oder direkt auf unserer Themenseite.

Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Euch. Falls Ihr Fragen oder Anmerkungen habt, teilt uns diese gerne mit. Und abonniert gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommt Ihr jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der letzten Tage.

Kommentare (1)

Karl A.

Mich würde gerne das Verhältnis zwischen der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers und einer Vorsorgevollmacht interessieren. Wie kann derjenige mit einer Vorsorgevollmacht Entschädigung seines Zeitaufwands etc. verlangen oder ist dies rein philanthropisch? Der gesetzlich bestellte Betreuer kriegt doch meines Wissens nach eine Entschädigung für seinen Aufwand oder?

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.