#21 Reisen & Urlaub im Schatten von Covid-19

Shownotes

Zu keinem anderen Thema erreichen uns derzeit mehr Fragen und Zuschriften als zum Reisen. Kein Wunder, denn viele von Euch haben bereits Anfang des Jahres ihren Sommerurlaub gebucht. Nun hat die Bundesregierung gerade ihre Reisewarnung für das komplette Ausland bis Mitte Juni verlängert. Ob danach Lockerungen kommen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Was Ihr aktuell zum Thema wissen solltet, erklären wir in dieser Folge. Hierfür haben wir unseren Reiseredakteur Max Mergenbaum in die Sendung eingeladen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Die gute in der schlechten Nachricht: Reisen, die bis zum 14. Juni beginnen sollten, können nicht stattfinden. Die müssen dann aber auch nicht bezahlt werden. Die Veranstalter (Pauschalreisen) und Fluglinien müssen das Geld zurückerstatten (wenn Ihr selbst noch nicht storniert habt). Als wir den Podcast am Mittwoch aufgenommen haben, hatten die Reiseveranstalter auf ihren Websites (bis auf TUI) noch nicht nachgezogen. Mittlerweile haben alle (bis auf alltours) Ihre Reisen bis Mitte Juni abgesagt. Hier die aktuelle Reisewarnung der Bundesregierung.

  • Wenn Ihr selbst ein Hotel oder eine Reise im Ausland gebucht habt, ist es schwieriger. Dann müsst Ihr Euch kümmern und mit dem Hotel oder dem Veranstalter selbst sprechen. Airbnb hat zumindest angekündigt, dass alle Buchungen, die vor dem 14. März erfolgten und bis zum 31. Mai reichten, unabhängig von den jeweiligen Verträgen wegen Covid-19 kostenlos storniert werden können.

  • Aktuell ist die Grenze zu den Niederlanden nicht geschlossen. Österreich erwägt, die Grenzen vor dem Sommer wieder zu öffnen. Auch Kroatien und Griechenland wollen Touristen aus dem Ausland möglichst bald wieder hineinlassen. Nach aktuellem Stand ist aber zu befürchten, dass rückkehrende Touristen in Quarantäne müssen. Auf den Seiten des BMI werden die wichtigsten Fragen zu Grenzübertritten beantwortet.

  • Die aktuellen Kontaktempfehlung, auch nicht innerdeutsch zu verreisen, gilt noch bis zum 10. Mai. Die Bundesländer bereiten sich aber mit Stufen-Plänen auf das Wiederhochfahren des Tourismus vor: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen zunächst Outdoor-Angebote (Zoos, Freizeitparks und Klettergärten) erlauben, dann Restaurants, Ferienwohnungen und Hotels erst eingeschränkt und später komplett wieder öffnen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern lassen mindestens die Besitzer von Ferienwohnung mit Zweitwohnsitzstatus wieder ins Land.

  • Mehr Antworten auf Eure Fragen zu Airbnb-Buchungen (Geld zurück), Pauschalreisen in die Türkei (Geld zurück) und Visakosten für USA-Reisen (kein Geld zurück) findet Ihr in unserem Corona-Reiseratgeber.

  • Unsere Empfehlung: Ihr könnt einen Sommer-Urlaub planen, denn auch Entspannung ist wichtig. Aber eher Inland als Ausland, eher Ferienhaus als Hotel und eher auf dem Land als am Strand. Dabei solltet Ihr darauf achten, mit möglichst kurzen Stornofristen oder gleich Flextarife zu buchen. Das geht bei ganz vielen Angeboten aktuell. Bei HRS und Booking muss man oft erst bei der Anreise bezahlen.

Alle Informationen zur Corona-Krise von Finanztip findet Ihr auf unserer Startseite oder direkt auf unserer Themenseite.

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Kommentare (7)

Sirvah

Ich habe über ein deutsches Reisebüro bei Air Canada einen Flug nach Toronto gebucht und voll bezahlt (Abflug am 5. Mai. 2020). Air Canada bietet keine Kostenerstattung, sondern lediglich Umbuchung bis März 2021 an. Muss ich das akzeptieren oder kann ich Rückerstattung verlangen?

icke45

"Trendtours" verweigert jegliche Kommunikation oder Rückzahlung. Stattdessen wird die ausgefallene Reise eigenmächtig auf nächstes Jahr umgebucht. Mehr Ignoranz geht gar nicht.

Bernd Beichelt

Was ratet Ihr bei grösseren Kreuzfahrten, die z.B. für November/Dezember 2020 gebucht und für die bereits 20 % Anzahlung geleistet worden sind? Soll man jetzt absagen (mit 30 % Verlust insgesamt) oder soll man darauf hoffen, dass die Reederei absagt?

Klabim

Mir fehlt bei den ganzen Tipps immer der Fall, dass man selbst einen Hotelaufenthalt im Inland gebucht hat für Mai 2020. Das Hotel will keine Erstattung leisten, hat nicht von sich aus storniert und bietet nur eine Art Gutscheinregelung an (Umbuchung auf späteren Termin bis Ende 2021).

W. Lange

Mehrere Reisen, die wir in 2020 gebucht haben, wurden vom Veranstalter abgesagt. Dafür hatten wir über Check 24 eine Reiseversicherung bei ERGO im Wert bis max. 4000 € abgeschlossen, wobei eine "RundumSorglos-Jahresschutz-Spezial mit Selbstbeteiligung" die günstigste in Höhe von 119,00 € war. Weil diese Versicherung jetzt nutzlos ist, habe ich ERGO gebeten, den Versicherungszeitrahmen um 1 Jahr zu verschieben, was abgelehnt wurde mit der Begründung, dass Jahresverträge nicht mehr geändert werden können. Sehen Sie das genauso, oder haben Sie noch eine Lösungsmöglichkeit in petto?

Werner

Danke für die Infos. Wie verhält es sich mit einer im Januar für Pfingsten gebuchten Bahnreise nach Frankreich?

Josef Langen

Zu Ihren wertvollen Hinweisen zwei Anmerkungen: 1. Quarantäne: Ich bin nach 6-monatigem USA-Aufenthalt zurück und musste n i c h t. in Quarantäne, wenn ich mich beim Hausarzt testen lasse. Also es gibt eine Alternative. 2. Visa für USA: Das Visum für Urlauber - hier B2 genannt - wird für 10 Jahre ausgestellt. Für kurzfristige Reisen in die USA - hier 3Monate - braucht man ESTA.

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