#31 Konjunkturpaket – was bringt es Euch?

Shownotes

Satte 130 Milliarden Euro nimmt die Bundesregierung in die Hand, um der angeschlagenen Wirtschaft zu helfen und so Arbeitsplätze zu sichern. Das Paket beinhaltet u. a. eine Senkung der Mehrwertsteuer, einen einmaligen Kinderbonus sowie Entlastung bei den Stromkosten. Mit diesen Maßnahmen soll das Geld direkt bei den Menschen im Geldbeutel landen. In dieser Folge nehmen Hermann und Hendrik deshalb das Konjunktur-Paket genauer unter die Lupe: Was bringt Euch das Programm wirklich?

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Die Bundesregierung will mit einem umfassenden Konjunkturprogramm gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ankämpfen.

  • Größter Topf ist die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. ermäßigt von 7 auf 5 Prozent. Dies gilt ab dem 1. Juli bis (zunächst) Ende des Jahres. Die Supermarktkette Lidl beispielsweise hat bereits angekündigt, die Steuerabsenkung komplett an die Kunden weiter zu geben.

  • Wenn ihr die Handwerker in Haus oder Wohnung braucht, könnte es sich lohnen, Leistung und Rechnung erst ab Juli zu verabreden. Dann würde ebenfalls die niedrigere Steuer greifen.

  • Für jedes Kind gibt es einmalig 300 Euro zusätzlich. Das Geld wird mit dem Kindergeld automatisch überwiesen.

  • Durch die Deckelung der EEG-Umlage sorgt die Bundesregierung dafür, dass eine Durchschnittsfamilie im kommenden Jahr etwa 60 bis 70 Euro weniger für ihren Strom bezahlt.

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Kommentare (19)

Ute

Wie ist das bei Alleinerziehende mit den 300€, muss ich davon die Hälfte dem Vater abgeben?

Pino HW

Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise: Für jedes Kind gibt es einmalig 300 Euro zusätzlich. Das Geld wird mit dem Kindergeld automatisch überwiesen. Frage: Darf ein unterhaltspflichtiger Vater sich den Zuschuss zur Hälfte, also 150 Euro, zurechnen lassen bzw. den Kindesunterhalt um diesen Betrag einmalig kürzen?

AndreasW

Ich habe das gleiche Problem wie Michael und Markus - ich habe einen Kastenwagen bestellt, Lieferung Juli/August, der Vertrag zeigt den Bruttopreis, ist dann aber aufgeschlüsselt in xx Netto + yy Mwst. Sieht aktuell aus so als ob der Händler die Differenz einstreichen will ... für seine Coronaeinbussen, Aufwand Mwst-Umstellung .... - rechtens ? Eine Info seitens Finanztip wäre schön.

Werner

Wie sieht es bei der Miete von Gewerberaum aus ? Kann ich die einfach ab Juli 2020 auf 16% kürzen?

heiner maurer

bei der zu berechnenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zählt für die Höhe immer -Tag der Lieferung bzw. Leistung-.

selim saliev

danke frau Merkel

Hermann Tenhagen, Finanztip

Ausschlaggebend ist bei der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer normalerweise allein der Zeitpunkt, in dem der Umsatz als ausgeführt gilt - also beim Handwerker der Zeitpunkt der Leistungserbringung oder beim Möbelhändler die Lieferung der Ware. So soll es auch bei der halbjährigen Absenkung werden, hören wir jetzt aus dem Finanzministerium. Wahrscheinlich wird es wieder ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Ausführung des Gesetzes geben, wie zum Beispiel auch bei der letzten großen Mehrwertsteuererhöhung 2006. Da stehen dann normalerweise auch Details drin zB zu den Regelungen bei Teilleistungen, Abos oder Anzahlungen.

Marcel

Es muss der Stichtag der Rechnungsstellung gelten. Für das Finanzamt ist zudem der Zeitpunkt der Zahlung (per Bankkonto) relevant. Zahle ich eine Rechnung, die im Dezember gestellt wird, erst im Januar, kann ich sie steuerlich auch erst im Folgejahr geltend machen. Wird im Januar die MWSt. erhöht, habe ich „Glück“ und der Staat „Pech“. Kaufe ich im Supermarkt am 31.12. meinen Liter Milch, gilt für ihn der geringere Steuersatz. Kaufe ich ihn zwei Tage später, ist die Steuer höher. Bei der Couch wird in der Regel der Vertrag sofort geschlossen und eine Anzahlung darauf geleistet. Die Restzahlung erfolgt dann bei Lieferung. Wird ausnahmsweise die Rechnung erst zur Lieferung gestellt, gilt der dann gültige Steuersatz. Eigentlich recht simpel - aber ich bin kein Steuerfachmann .-).

Dieter

Ich habe die gleiche Frage wie Thomas. Installation einer neuen Heizanlage erfolgte im Mai. Wenn ich die noch nicht erhaltene Rechnung ab/nach dem 01.07. erhalte, welcher Mehrwertsteuersatz ist dann gültig?

Joku

Wie sieht es mit der MwSt aus bei: Heizölbestellung im Juni - Lieferung im Juli? Und bei Autokrediten, Versicherungen, die seit drei Jahren schon laufen?

Ralf Schmidt

Hallo wie sieht es aus wenn ich jetzt Heizöl bestelle?

Susanne

Eine Durchschnittsfamilie spart im Jahr 60 bis 70 Euro an Stromkosten ... ernsthaft IM JAHR? Das hilft doch keinem spürbar.

Anitram

Ich habe meine Handwerker seit Jaanuar bestellt. Die benötigten Utensilien konnten von den Herstellern bis heute nicht geliefert werden. Der Handwerker kann nicht einbauen. Wenn nun die "Ware" den Handwerker im Juni erreicht (mein geplanter Einbautermin war im Mai), darf ich den Handwerker auf Juli vertrösten, um die MwSt zu senken? Und ist der Handwerker dann verpflichtet 16% zu berechnen, obwohl ihm die Ware noch mit 19% berechnet wurde ? oder muss ich die "Mehr-Mehrwertsteuer" tragen ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wiwilli

Der Verkäufer oder Handwerker darf mir doch nur den Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen, den er selbst abführen muss, denn es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, oder nicht?

drahnier

Was ist mit der Vorsteuer? Bleibt diese gleiche oder ändert sie sich entsprechend?

Michael

Ähnliches Problem wie bei Markus, Thomas und Angela. Mein Autohändler meint, maßgebend ist der Kaufvertrag (vom März 2020). In der Rechnung werden dann 19% Steuer berechnet, auch wenn die Auslieferung erst im Juli erfolgen sollte. Die Einzelheiten werden evl. im Gesetz stehen, aber im Moment werden viele abwarten und keine Aufträge auslösen.

Markus0815

Danke für eure tollen Informationen. Bei mir hat sich die Frage ergeben, was passiert, wenn ich jetzt etwas bestell (z. B. eine Couch oder ein Auto), das eine längere Lieferzeit hat und ich noch nicht bezahlt habe (weil noch keine Rechnung). Diese wird aber erst im August geliefert und dann auch bezahlt. Ich habe also jetzt einen Preis inkl. MwSt. in meinem Kaufvertrag drinstehen. Aber wenn geliefert wird und ich bezahle, hat sich der Mehrwertsteuersatz geändert. Muss ich dann den Satz bezahlen zum Bestell- oder Liefer-/Bezahlzeitpunkt?

Thomas

Kommt es denn bei Handwerkern nicht auf den Tag der Leistungserbringung an? Also Arbeit ausgeführt im Juni, Rechnung kommt im Juli, welcher MwSt. Satz gilt?

Angela

Danke für die vielen Infos. Zur Mehrwertsteuer auf Handwerkerarbeiten: Meines Erachtens ist das Datum der Rechnung unerheblich und es kommt darauf an, dass die Leistung ab 1. Juli erbracht bzw. fertiggestellt/ abgenommen wurde. Was wäre, wenn erst 2021 fertig? Da sich bei guter Planung von anstehenden größeren Bauarbeiten wohl viel Geld sparen lässt, wäre ich für nähere Infos dankbar.

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