#4 - Virus im Vertrag: von der Miete über Reise bis zum Sportstudio

Shownotes

Die wichtigsten Punkte:

Beim Reiserecht gilt bislang noch, dass Kunden ihr Geld zurückbekommen, wenn die Leistung nicht erbracht wird. Doch die Regierung denkt über Corona-Veränderungen nach. Der Plan: staatlich garantierte Gutscheine anstatt Geld zurück.

https://www.finanztip.de/blog/coronavirus-wann-sie-reisen-kostenlos-stornieren-koennen/

Wer seine Miete einige Monate nicht zahlen kann, darf trotzdem in der Wohnung blieben. Die nicht bezahlte Miete muss dann allerdings während der kommenden zwei Jahre nachgezahlt werden.

https://www.finanztip.de/blog/verdienstausfall-durch-corona-wenn-sie-ihre-miete-nicht-mehr-zahlen-koennen/

Für Abos etwa beim Theater oder dem Fitnessstudio gilt weiterhin: keine Leistung, dann Geld zurück. Allerdings können wir uns als Kunden ja auch überlegen, ob wir in dieser Situation nicht solidarisch mit den Veranstaltern sein wollen und (falls wir es können) auf die Entschädigung verzichten.

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