Finanzamt zahlt für Homeoffice (#52)

Shownotes

Das Wichtigste im Überblick

  • Wenn Du Arbeitsmittel für das Heimbüro kaufen musstet, kannst Du die Kosten dafür nächstes Jahr bei der Steuer als Werbungskosten absetzten. Das reicht vom neuen Laptop über den Bildschirm bis zum Schreibtischstuhl. Kostet das einzelne Stück höchstens unter 800 Euro plus Mehrwertsteuer kannst Du die Kosten komplett vom Einkommen abziehen. Ansonsten musst Du die Kosten über die Jahre der Nutzung verteilen. Im Detail kannst Du das in unseren Ratgebern zu Arbeitsmitteln, geringwertigen Wirtschaftsgütern und Werbungskosten nachlesen.

  • Hast Du zu Hause ein abschließbares Arbeitszimmer, das Du nur zum Arbeiten benutzt, kannst Du Kosten dafür von der Steuer absetzen. Wenn Du hin und wieder darin arbeitest, kannst Du übers Jahr insgesamt 1.250 Euro ansetzen und vom Einkommen abziehen – etwa für anteilige Miete und Nebenkosten. Musst Du über einen längeren Zeitraum (drei Tage die Woche oder mehr) im Homeoffice arbeiten, kannst Du die gesamten Kosten des Arbeitszimmers für diesen Zeitraum bei der Steuer angeben. Jedenfalls legt das die bisherige Rechtsprechung zu dem Thema nahe. Urteile zur Corona Situation gibt es aber noch keine. Alle Details zum Thema findest Du in unserem Ratgeber dazu.

  • Es hilft bei der Steuererklärung, wenn Dein Chef bestätigt, dass Du drei Tage oder mehr pro Woche zu Hause arbeiten musstest, weil beispielsweise im Großraumbüro Corona-Regeln für alle Mitarbeiter nicht eingehalten werden können.

  • Wenn Du in diesem Jahr bereits viel Geld für Arbeitsmittel ausgeben hast, kannst Du die Kosten schon in diesem dem Finanzamt mitteilen und so ein erhöhtes Dezembergehalt herausholen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Du das Geld sofort brauchst. Oder wenn Du Dein Jahresnetto noch erhöhen willst, weil Du im nächsten Jahr Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit fürchtest – denn: Die Zahlungen von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld orientieren sich am Nettogehalt von 2020. Detail dazu findest Du in unserem Ratgeber.

  • Ansonsten ist es taktisch sinnvoll, mit der Steuererklärung für 2020 im nächsten Jahr möglichst lange zu warten, damit eventuell erste neue Streitfälle schon von Politik, Behörden und Gerichten geklärt sind. Millionen von Arbeitnehmern sind erstmals in Homeoffice und werden zu Recht ihre Kosten geltend machen. Du solltest Deinen eigenen Fall möglichst lange offenhalten, um von einer positiven Entscheidung profitieren zu können und nicht selbst klagen zu müssen.

  • Was Du jetzt machen musst: unbedingt alle Rechnungen aufheben, die Bescheinigungen vom Chef einsammeln und Dein Homeoffice für Nachfragen vom Finanzamt dokumentieren – am besten mit Bildern.

  • Vielleicht ergeben sich im Laufe des Jahres noch Möglichkeiten, Kosten für nicht abschließbare Arbeitsplätze im Homeoffice bei der Steuer geltend zu machen. Bislang geht das noch nicht.

  • Einziger Corona-Wermutstropfen: Wenn Du von zu Hause arbeitest, kannst Du für diese Tage natürlich keine Pendlerpauschale geltend machen.

  • Bleib gesund! Und wir freuen uns über Deine Shares und Likes sowie Dein Feedback an podcast@finanztip.de.

Alle Informationen zur Corona-Krise von Finanztip findest Du auf unserer Startseite oder direkt auf unserer Themenseite.

Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Dich. Falls Du Fragen oder Anmerkungen hast, teil uns diese gerne mit. Und abonniere gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommst Du jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der letzten Tage.

Kommentare (2)

Der Ratlose

wir haben das Kinderzimmer schon vor Jahren zum Büro umgebaut, aber noch eine 1x2m Schlafstelle in die Ecke gesetzt, da ich schnarche. Aktuell ist meine Frau vom Arbeitgeber aufgefordert HomeOffice (HO) zu nutzen und nur ins Büro kurz reinzukommen, um kurz die Post durchzusehen. Sie hat einen ehemals genehmigten voll ausgestatteten Arbeitplatz 2x Bildschirme, Laptop, Drucker. Aktuell wurde den Mitarbeitern bis Anfang 2020 bis zu 2 Tagen HO genehmigt, aber mit Corona seit 03/2020 volle Zeit. Jetzt habe ich aber gehört, ein Bett alleine ist ein Killerargument, obwohl wo soll ich hin? Habe keinen Bock in den Keller zu ziehen, nur weil jemand vorbeikommen könnte. Eine faire Pauschale reicht ja, um ggf. die Auto-km und Energiekosten als Werbekosten aufzufangen. Ich verlasse ja morgens das Bett und dann ist es ein 100% Arbeitszimmer für meine Frau. ;)

Elli

Herzlichen Dank für alle Infos! Ich arbeite seit März 2020 ausschließlich im Home Office und freue mich total, was ich alles absetzen kann, da die Entfernungspauschale seither nicht mehr angesetzt werden kann ...

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.