Im Corona-Hospital: Kümmere Dich um mich (#60)
Shownotes
Das Wichtigste im Überblick
- Warum Du eine Vorsorgevollmacht brauchst: Ehepartner oder Kinder sind rechtlich nicht automatisch Deine Vertreter, wenn Du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Du solltest daher jemanden benennen, der sich im Fall der Fälle kümmert, ansonsten bekommst Du einen gerichtlich bestellten Betreuer. Dein Bevollmächtigter sollte die Vollmacht im Original erhalten, um Deinen Willen nachweisen zu können. Eine gute Vorlage findest Du hier beim Bundesjustizministerium (BMJV).
- Wenn Du keine nahen Angehörigen hast oder Dir niemand einfällt, dem Du so sehr vertraust, dass Du ihm eine weitreichende Vollmacht geben würdest, kannst Du alternativ eine Betreuungsverfügung aufsetzen. So kannst Du zumindest vermeiden, dass sich ein völlig Fremder um Deine Angelegenheiten kümmert. Das BMJV-Muster gibt es hier.
- Was Du in einer Patientenverfügung regeln kannst: Behandlungsmaßnahmen, die Du wünschst oder nicht wünschst. Sei dabei so konkret wie möglich – und weise im Dokument darauf hin, dass Du auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hast. Hier geht es zur BMJV-Vorlage.
- Alle Dokumente kannst Du beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen und jederzeit ändern.
- Unser Tipp: Schau alle paar Jahre in Deine Unterlagen und prüfe, ob die Regelungen noch immer Deinen Wünschen entsprechen. Bleib gesund! Wir freuen uns über Dein Feedback, Shares und Likes. Alle Informationen zur Corona-Krise von Finanztip findest Du auf unserer Startseite oder direkt auf unserer Themenseite. Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Dich. Falls Du Fragen oder Anmerkungen hast, teil uns diese gerne mit. Und abonniere gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommst Du jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Tage.
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