Sofort mehr Netto im Corona-Homeoffice (#63)

Shownotes

Das Wichtigste im Überblick

  • Bundeskanzlerin und MinisterpräsidentInnen haben beschlossen, die geltenden Regeln zu verlängern und zu verschärfen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Der Lockdown gilt vorerst bis Ende Januar 2021.
  • Das bedeutet womöglich für Dich wie für viele andere Menschen, dass Ihr weiterhin von zu Hause aus arbeiten solltet – eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht. Interessant: Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass im November 2020, zu Beginn des „Lockdown light“, weniger Menschen daheim (14 Prozent) gearbeitet haben als im Juni (16 Prozent) oder zu Beginn der Coronakrise im Frühjahr 2020 (27 Prozent).
  • Wenn Du zuhause arbeitest, Dir dafür jetzt einiges anschaffen musst und Dein monatliches Netto-Einkommen sofort erhöhen willst, kannst Du das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nutzen. Das heißt: Du kannst Dir vom Finanzamt einen Freibetrag für die Werbungskosten aus Deiner ArbeitnehmerInnentätigkeit, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.
  • Wie das genau geht, erfährst Du in unserem Ratgeber Lohnsteuerermäßigung.
  • Ob Bürostuhl, Monitor oder neuer Drucker: Damit Dir das Finanzamt den Freibetrag gewährt, musst Du grundsätzlich Aufwendungen von mehr als 600 Euro haben. Um diese Grenze zu ermitteln, wird bei den Werbungskosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Wenn Du also allein Werbungskosten geltend machst, dann müssten diese insgesamt mindestens 1.600 Euro betragen.
  • Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung musst Du auf einem Papierformular bei dem Finanzamt stellen, in dessen Bezirk Du zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnst. Die Behörde will ihn ausgedruckt und von Dir unterschrieben haben.
  • Alles, was Du ansonsten zum Thema häusliches Arbeitszimmer wissen musst, kannst Du hier nachlesen.
  • Bleib gesund!

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