Erfolgreich das Corona-Virus meiden – mit dem Chef (#64)

Shownotes

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg von Ende Dezember ergab: Immerhin 42 Prozent der befragten Unternehmen lassen Beschäftigte von zuhause aus arbeiten, wenn diese das wollen. Allerdings taten das vergleichsweise weniger Menschen Ende 2020 als noch zu Beginn der Pandemie. Einen Anspruch auf Homeoffice hat ohnehin nur, wer eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag hat oder wo es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.

  • Was kannst Du tun, um Deine Chefin trotzdem davon zu überzeugen, dass für Dich das Homeoffice viel sinnvoller ist? Mach plausibel, dass das für Deine Gesundheit zuträglicher ist, wenn Du keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen musst, um zur Arbeit zu kommen. Untere Einkommensgruppen sind übrigens doppelt so oft auf die Öffentlichen angewiesen wie höhere, ergab eine Studie.

  • Sieh zu, dass Du daheim in etwa so gut arbeiten kannst wie im Büro. Wenn das nicht klappt oder nicht geht: Vielleicht lässt sich die Bürobelegung zumindest so weit ausdünnen, dass kaum oder keine Kontakte zu Kollegen mehr möglich sind.

  • Falls Du Risikopatient bist: Lass‘ Dir vom Arzt ein Attest geben, um deutlich zu machen, dass für Deine Gesundheit wirklich besser wäre, wenn Du während der Pandemie nicht mehr ins Büro kommst. Schließlich hat die Arbeitgeberin eine Fürsorgepflicht. Eine Garantie gibt es aber nicht. Das Arbeitsgericht Augsburg urteilte, ein 63-jähriger Angestellter hat trotz eines Attests keinen Anspruch auf Homeoffice. Ebenso wenig könne er verlangen, aus einem Zweierbüro in ein Einzelbüro versetzt zu werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (ArbG Augsburg, Urteil vom 7. Mai 2020, Az. 3 Ga 9/20.

  • Alles, was Du rund um das Arbeiten im Homeoffice wissen musst, kannst Du in diesem Ratgeber nachlesen. Mehr zum Thema Homeoffice und Steuern hörst Du in unseren Podcast-Folgen #63 und #52.

  • Falls Du nicht arbeiten kannst, weil Kindergarten oder Schule dicht sind und Du Deinen Nachwuchs tagsüber zuhause betreuen musst, kannst Du aufatmen: Rückwirkend zum 5. Januar gilt ein neues Gesetz, das Dich entlasten soll. Demnach kannst Du für einzelne oder mehrere Tage am Stück Kinderkrankengeld bekommen, ohne dass Dein Nachwuchs krank ist. Jedes Elternteil hat in diesem Jahr Anspruch auf 20 Tage pro Kind; bei Alleinerziehenden sind es 40 Tage. Voraussetzungen: Du bist berufstätig Dein Kind ist unter 12 Jahre alt, Ihr seid beide gesetzlich krankenversichert und es gibt niemand anders, der die Betreuung übernehmen kann. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber und auf dieser Seite der Bundesregierung.

  • Privatversicherte können eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für ihren Verdienstausfall beantragen. Details dazu hier.

  • Die schleppende Auszahlung der November- und Dezemberhilfen für corona-gebeutelte Unternehmen kannst Du an dieser (leider etwas unübersichtlichen) Infografik des Bundeswirtschaftsministeriums nachvollziehen. Bist Du als Solo-Selbständige oder Unternehmerin selbst betroffen, kannst Du noch bis Ende Januar die Novemberhilfe und bis Ende März die Dezemberhilfe beantragen. Wie Du das machst und welche Unterstützung Du sonst noch bekommen kannst, liest Du in diesem Ratgeber.

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