Reiseträume in Corona-Zeiten - alles nur Schäume? (#69)

Shownotes

Das Wichtigste im Überblick

  • Viele Menschen wollen lieber in Deutschland bleiben, wenn an Ostern Inlandsreisen für Touristen wieder möglich sind. Das legen Zahlen der Ferienhaus-Suchmaschine HomeToGo nahe, über die der Tagesspiegel berichtet: Demnach beziehen sich derzeit 70 Prozent der Suchanfragen auf hiesige Ferienregionen; das sind 40 Prozent mehr als im Vorjahr.

  • Wenn auch Du in Deutschland buchen willst, schau Dir auf jeden Fall vorher die Storno-Bedingungen genau an und vermeide möglichst eine Anzahlung. Dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du die Reise selbst absagst.

  • Falls Deine Unterkunft von einem Übernachtungsverbot betroffen ist, kann der Betreiber seine Leistung nicht erbringen, weil er nicht vermieten darf. Dann muss er selbst absagen und Dir den Reisepreis ohne Stornogebühren erstatten.

  • Planst Du eine Reise ins Ausland, dann informiere Dich vorher unbedingt beim Robert-Koch-Institut, welche Länder ganz oder teilweise als Risikogebiet eingestuft sind. In den allermeisten Fällen gilt für diese Gegenden auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die solltest Du nicht ignorieren. Denn oft springt die Auslandskrankenversicherung oder eine Reiserücktrittsversicherung nicht ein, wenn Du trotz Warnung reist.

  • Am besten buchst Du 2021 eine Pauschalreise, wenn’s ins Ausland gehen soll. Damit bist Du rechtlich besser gestellt als bei einer individuell gebuchten Reise. Es gibt dann eine Versicherung, die selbst im Pleitefall des Veranstalters zahlen soll. Und unter bestimmten Voraussetzungen hast Du bei Pauschalreisen das Recht, von der Reise zurückzutreten, ohne den Veranstalter dafür entschädigen zu müssen – dafür reicht beispielsweise eine Reisewarnung während der Corona-Krise. Ausführliche Informationen zu all diesen Themen findest Du in diesem Finanztip-Ratgeber.

  • Liegt bei Dir noch ein Reise-Gutschein aus dem vorigen Jahr herum, weil Du zum ursprünglich geplanten Termin nicht reisen konntest? Dann sind zwei Fälle zu unterscheiden: Hast Du vor dem 8. März 2020 gebucht, bekommst Du spätestens Ende dieses Jahres Dein Geld zurück, falls Du wieder nicht reisen konntest. Sofern Du nach diesem Datum gebucht hast, kannst Du den Gutschein umtauschen lassen. Achte dabei darauf, dass der neue Gutschein bei einer Pleite des Veranstalters geschützt ist. Und darauf, dass er Dir das Recht einräumt, Dir das Geld auszahlen zu lassen, falls die Reise dieses Jahr nicht möglich ist.

  • Bitte bleib gesund und hilf dabei, dass wir nicht ab Mitte März in eine dritte Welle gehen – und liebe Gesundheitsämter, kommt endlich aus dem Quark bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. Wenn Ihr das nicht alleine schafft, wie in diesem Interview in der Süddeutschen Zeitung(Paywall) eindringlich geschildert, dann macht Dampf bei Euren Kommunen!

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